Betrachtet man diese Dienste genauer, so stellt man schnell fest, dass diese für die Nutzung durch den Aktionär konzipiert sind, während die Nutzung durch Bevollmächtigte bisher vernachlässigt wird. Verwunderlich in Anbetracht der hohen Anzahl an Eintrittskarten, die auf den HVs durch einen Bevollmächtigten genutzt werden.So wird beispielsweise in den bisher angebotenen Internetsystemen die Vollmachtskette nur unzureichend unterstützt.
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